Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98 .NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10360
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98 .NE (https://dejure.org/1999,10360)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.1999 - 10a B 2353/98 .NE (https://dejure.org/1999,10360)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 10a B 2353/98 .NE (https://dejure.org/1999,10360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung der Bauleitplanung; Veränderungssperre; Voraussetzungen; Anforderungen an den Stand der Planung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 10a D 161/98

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Die Antragstellerin reichte gegen die Veränderungssperre einen Normenkontrollantrag ein (Verfahren 10a D 161/98.NE).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Verfahrensakte 10a D 161/98.NE und der Aufstellungsvorgänge der Antragsgegnerin zur Änderung des Bebauungsplans G 152 und zur Veränderungssperre (1 Heft).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Der Sinn der Veränderungssperre ist es gerade, vorhandene planerische Ziele zu sichern und deren weitere Entwicklung zu ermöglichen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - BRS 55 Nr. 95.

    Die Wirksamkeit der Veränderungssperre kann nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die für den Bebauungsplan erst in einem späteren Stadium des Planaufstellungsverfahrens vorliegen müssen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - BRS 55 Nr. 95.

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Die Gemeinde muß vielmehr bereits positive planerische Vorstellungen entwickelt haben, Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - BRS 50 Nr. 103.
  • OVG Berlin, 02.12.1988 - 2 A 3.87

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Eine nachträgliche Konkretisierung der Planung reicht jedoch nicht aus, vgl. OVG NW, Urteil vom 30. November 1998 - 7a D 138/97.NE - OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 2 A 3.87 - BRS 49 Nr. 111.
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Die Planung muß vielmehr auch inhaltlich einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, ständige Rechtsprechung seit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 - BRS 30 Nr. 76; vgl. beispielsweise auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98
    Die Planung muß vielmehr auch inhaltlich einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, ständige Rechtsprechung seit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 - BRS 30 Nr. 76; vgl. beispielsweise auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 10a D 161/98

    Veränderungssperre; Sicherung der Bauleitplanung; Anforderungen an den Stand der

    Die Veränderungssperre als Mittel zur Sicherung künftiger Planung setzt voraus, daß die Planung inhaltlich einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Plans sein soll (wie Beschluß vom 3. Februar 1999 - 10a B 2353/98.NE -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht